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Die Hypnose bietet Möglichkeiten zur Behandlung verschiedener physischer und psychischer Erkrankungen sowie Beschwerden. Sie wird häufig bei Stresserkrankungen, Schlafstörungen und chronischen Schmerzen eingesetzt. Auch in der Suchttherapie, beispielsweise zur Rauchentwöhnung, kann die Hypnosetherapie eine bedeutende Rolle spielen. Informationen darüber, ob und in welchem Umfang Ihre Grundversicherung die Kosten für eine Hypnosetherapie übernimmt und ob eine Zusatzversicherung erforderlich ist, finden Sie in diesem Beitrag.
**Grundversicherung: Erstattung nur in Ausnahmefällen**
Im Gegensatz zu einigen anderen alternativmedizinischen Behandlungen ist die Hypnosetherapie nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten. Obwohl es Bestrebungen gibt, dies in Zukunft zu ändern, übernimmt die Grundversicherung derzeit nur in Ausnahmefällen die Kosten für eine Hypnosetherapie. Einige Versicherer haben die Hypnose jedoch zumindest als freiwillige Leistung in ihren Katalog aufgenommen. Um eine Kostenerstattung zu erhalten, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, und es muss plausibel dargelegt werden, warum die Hypnosetherapie in diesem Fall einen Nutzen hat.
- Hypnosetherapie wird von der Grundversicherung nicht standardmässig erstattet.
- Einige Grundversicherer erstatten die Kosten als freiwillige Leistung, wenn die Hypnose ärztlich verordnet wurde.
- Bei einer ärztlichen Verordnung muss begründet werden, warum die Hypnosetherapie in diesem Fall notwendig ist.
**Kostenübernahme vor Behandlung prüfen**
Es wird empfohlen, vor Beginn der Behandlung den Fall bei der Grundversicherung zu schildern und die Frage der Kostenerstattung frühzeitig zu klären. Auf diese Weise wissen Sie im Voraus, ob die Grundversicherung die Kosten übernimmt. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen.
**Alternativmedizin in der Zusatzversicherung**
Die Hypnosetherapie gehört zur Alternativmedizin und kann daher in der Regel über eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin abgerechnet werden. Die Kostenerstattung liegt zwischen 50 und 90%, abhängig vom gewählten Tarif. Nicht jede Behandlung wird automatisch erstattet; Daher sollten Sie vor der geplanten Behandlung unbedingt bei Ihrer Zusatzversicherung nachfragen, ob die gewünschte Therapie anerkannt ist.
- Hypnose ist in vielen Zusatzversicherungen für Alternativmedizin enthalten.
- Die meisten Versicherer erstatten 50-90% der entstehenden Kosten.
- Für eine Kostenübernahme muss der Leistungserbringer von der Versicherung anerkannt sein.
**Zusatzversicherung: Passendes Leistungspaket wählen**
Wenn Sie speziell für die Übernahme einer Hypnosetherapie eine Zusatzversicherung abschliessen möchten, sollten Sie die verschiedenen Tarife und Leistungspakete sorgfältig vergleichen. Unterschiede gibt es nicht nur bei den Prämien und der Höhe der Kostenerstattung, sondern auch bei den enthaltenen Leistungen. Da eine Zusatzversicherung am meisten Sinn macht, wenn Sie viele der enthaltenen Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen, sollten Sie einen Tarif wählen, dessen Leistungen für Sie interessant sind oder die Sie bereits nutzen. So können Sie die durch die Zusatzversicherung erzielte Kostenersparnis maximieren.
**Unser Fazit**
Wenn Sie eine Hypnosetherapie in Erwägung ziehen, sollten Sie sowohl mit Ihrer Grundversicherung als auch mit der Zusatzversicherung Rücksprache halten. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Kosten für die Behandlung übernommen werden oder erfahren, unter welchen Umständen eine Kostenübernahme in Frage kommt. Wer eine Zusatzversicherung für die Übernahme der Behandlungskosten abschliessen möchte, sollte sich Zeit für einen ausführlichen Vergleich nehmen, um den besten Tarif für die eigenen Bedürfnisse zu finden und die Kostenersparnis zu maximieren. Im angehängten Dokument finden Sie eine Grobübersicht. Fragen lohnt sich...
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